Allgemeine verkaufsbedingungen
Art. 1. Jede Bestellung verbindet unmittelbar den Käufer. Der Verkäufer andererseits ist nur verbindet nachdem er die Bestellung schriftlich bestätigt. Nur die allgemeine Verkaufsbedingungen des Verkäufers sind anwendbar.
Art. 2 Wird bei der Fälligkeit die Zahlung nicht vorgenommen, so wird der fällige Betrag von Rechtswegen um Verzugszinsen in Höhe von 1 % monatlich erhöht, jeder begonnene Monat wird als völliger Monat gerechnet. Ausserdem, wird der fällige Betrag um eine Pauschalendschädigung in Höhe von 10 % erhöht.
Art.3 Der Vertrag ist durch das belgische Recht geregelt. Nur die Gerichte vom Sozialsitz des Verkäufers sind zuständig.
Art. 4 Die Haftung für Beschädigung infolge Lieferungsfehler ist auf die Wert der verkauften Waren begrenst.
Art.5 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart liefert Guylian ab Werk. Sobald die Waren abgeholt werden geht das Warenrisiko auf den Käufer über.